Projektsteuerung und Planung

Die Leis­tung im Bereich „Pro­jekt­steue­rung und Pla­nung“ legt den Grund­stein für eine erfolg­rei­che Umset­zung Ihres Bau­pro­jekts im Bestand sowie in der Denk­mal­pfle­ge. Schließ­lich muss Ihr Traum­ob­jekt nicht nur per­fekt zu Ihren Wün­schen und Bedürf­nis­sen pas­sen, son­dern auch vie­le wei­te­re Anfor­de­run­gen erfül­len. Das gewähr­leis­te ich durch:

  • Bera­tung bei und Kon­kre­ti­sie­rung der von Ihnen gestell­ten Aufgabenstellung
  • Erar­bei­ten eines Pla­nungs­kon­zepts auf Basis Ihrer Ziel­vor­stel­lung unter Berück­sich­ti­gung alter­na­ti­ver Lösungsmöglichkeiten
  • Klä­ren, Erläu­tern und Aus­for­mu­lie­ren der wesent­li­chen gestal­te­ri­schen, funk­tio­na­len, tech­ni­schen, bau­phy­si­ka­li­schen, wirt­schaft­li­chen und ener­gie­wirt­schaft­li­chen Aspekte
  • Visua­li­sie­rung der Ergeb­nis­se in den jeweils not­wen­di­gen maß­stäb­li­chen Bau­plä­nen und Erläuterungen
  • Unter­stüt­zung bei der Aus­wahl an der Pla­nung fach­lich betei­lig­ter Drit­ter sowie Koor­di­na­ti­on aller Beteiligten
  • Ver­hand­lun­gen und Abstim­mung mit allen an der Pla­nung behörd­lich und fach­lich Betei­lig­ten im Zusam­men­hang mit der bau- und denk­mal­recht­li­chen Genehmigungsfähigkeit
  • Auf­stel­lung belast­ba­rer Kos­ten­schät­zun­gen und ‑berech­nun­gen nach DIN 276
  • Vor­be­rei­tun­gen und Unter­stüt­zung bei der Ver­ga­be von Auf­trä­gen an Dritte
Projektsteuerung und Planung

Bauleitung

Die Bau­lei­tung trägt die Ver­ant­wor­tung für die sach­ge­rech­te Anwen­dung der Bau­tech­ni­ken, ein­schlä­gi­ge Vor­schif­ten, sowie für die Ein­hal­tung vor­ge­schrie­be­ner Sicher­heits­vor­keh­run­gen. Des Wei­te­ren koor­di­niert sie die ein­zel­nen Bau­ab­schnit­te und sorgt nach Regel der Tech­nik für ein rei­bungs­lo­ses Zusam­men­fü­gen der hand­werk­li­chen und bau­tech­ni­schen Arbei­ten. Sie doku­men­tiert nicht nur die ein­zel­nen Bau­schrit­te, son­dern auch Män­gel am Bau­ob­jekt und deren Besei­ti­gung. Ich über­neh­me für Sie:

  • Die Über­wa­chung der Aus­füh­rung des Objekts auf Über­ein­stim­mung mit der Bau­ge­neh­mi­gung, den Aus­füh­rungs­plä­nen und den Leis­tungs­be­schrei­bun­gen sowie mit den all­ge­mein aner­kann­ten Regeln der Tech­nik und den ein­schlä­gi­gen Vorschriften
  • Die Koor­di­na­ti­on der an der Objekt­über­wa­chung fach­lich Beteiligten
  • Das Auf­stel­len und Über­wa­chen eines Zeitplanes
  • Die Abnah­me der Bau­leis­tun­gen unter Mit­wir­kung ande­rer an der Pla­nung und Objekt­über­wa­chung fach­lich Betei­lig­ter sowie der Fest­stel­lung von Män­geln und der Mängelbeseitigung
  • Die Über­wa­chung des Kos­ten­rah­mens und Kos­ten­fest­stel­lung der Gesamt­bau­kos­ten nach Fer­tig­stel­lung, ein­schließ­lich der Rechnungsprüfung
  • Die Über­ga­be des Objekts ein­schließ­lich Zusam­men­stel­lung und Über­ga­be der Unterlagen
Bauleitung - Besprechung mit Martin Wider

Bauherrenvertretungen

Bau­pro­jek­te brin­gen weit­rei­chen­de und kos­ten­wirk­sa­me Ent­schei­dun­gen mit sich. Da es sich auf jeden Fall emp­fiehlt, für Sie als Bau­herr­schaft jeder­zeit auf sach­kun­di­ge Emp­feh­lun­gen und Unter­stüt­zung ohne Inter­es­sen­kon­flik­te zurück­grei­fen zu kön­nen, stellt die Bau­her­ren­ver­tre­tung ein idea­les pro­ak­ti­ves Bin­de­glied zwi­schen Ihnen als Auf­trag­ge­ber und den Fach­leu­ten am Bau dar. Ich beglei­te Sie als Bau­her­ren­ver­tre­ter beim Bau­en im Bestand und in der Denk­mal­pfle­ge in allen Ihren Bau­pro­zes­sen vom Anfang bis zur Fer­tig­stel­lung. Das umfasst:

  • Das Erstel­len von sorg­fäl­ti­gen Bestands­do­ku­men­ta­ti­on, Doku­men­ta­ti­on und Erstel­lung von Nut­zungs­an­for­de­run­gen und Pflichtenheften
  • Im Rah­men denk­mal­ge­schütz­ter Bau­pro­jek­te erfolgt, neben der beglei­ten­den Ana­ly­se und Doku­men­ta­ti­on, die Mit­ar­beit bei kon­struk­ti­ven Lösungsvorschlägen
  • Die Bera­tung und Mit­wir­kung bei sowohl bei Plan­ent­wür­fen als auch der Defi­ni­ti­on des Bau- und Baukostenrahmens
  • Die Erstel­lung von Kos­ten­vor­anschlä­gen anhand der vor­lie­gen­den Ent­wurfs­pla­nung ein­schließ­lich der Baunebenkosten
  • Die umfas­sen­de und kon­trol­lie­ren­de Beglei­tung der kom­plet­ten Bau­durch­füh­rung, ins­be­son­de­re in Fra­gen der Aus­füh­rungs­qua­li­tät, des Ter­min- und Kos­ten­rah­mens wäh­rend der gesam­ten Pro­jekt­um­set­zung und Her­bei­füh­rung von Bauherrenentscheidungen
  • Die Unter­stüt­zung bei der Aus­wer­tung von Ange­bo­ten und Ver­trä­gen sowie bei Ver­hand­lun­gen und Vertragsabschlüssen
  • Die Unter­stüt­zung von Ehrenamtsprojekten
Bauherrenvertretungen

Gutachten

Die Grün­de für die Erstel­lung von Gut­ach­ten sind viel­sei­tig und bau­pha­sen­un­ab­hän­gig. Ein pri­va­tes Bau­gut­ach­ten bewer­tet in der Regel einen Bau­zu­stand. Auf Basis einer fun­dier­ten Fak­ten­er­mitt­lung geben mei­ne Gut­ach­ten Aus­kunft dar­über, in wel­chem Zustand sich Ihr Bau­vor­ha­ben befin­det. Es wer­den die Ursa­chen für den Zustand beschrie­ben, even­tu­ell vor­han­de­nen Bau­män­gel und mög­li­che Fol­ge­schä­den benannt sowie Lösungs­mög­lich­kei­ten auf­ge­zeigt. Im Fal­le von Strei­tig­kei­ten ste­he ich als Bera­ter und Media­tor zur Ver­fü­gung. Mei­ne Leis­tung umfasst:

  • Das Erstel­len von kom­pak­ten Kurz­gut­ach­ten unab­hän­gig der Bauphase
  • Die sach­kun­di­ge Beglei­tung von Besich­ti­gungs­ter­mi­nen im Fal­le eines Immobilienerwerbes
  • Das Auf­zei­gen der Gren­zen von funk­tio­na­len, tech­ni­schen finan­zi­el­len Machbarkeiten
  • Das Fest­stel­len von Bau­män­geln und die Erar­bei­tung von Lösungsmöglichkeiten
  • Die Ver­mitt­lung und ggf. Media­ti­on zwi­schen Ihnen und betei­lig­ten Drit­ten, mit dem Ziel, Rechts­strei­tig­kei­ten abzuwenden
Gutachten - ein Beispiel